Abteilung Sicherheit/Gewerbepolizei
Warenmarkt
Alkoholische Getränke und Spirituosen sind nicht gestattet. Beim Einsatz von Flüssiggas-Geräten aller Art sind die entsprechenden Vorgaben des Arbeitskreises LPG einzuhalten (Vignette, Prüfbericht und Checkliste Veranstaltungen). Können die erwähnten Dokumente nicht vorgewiesen werden, wird die Benutzung verboten. Im Bereiche von Koch- und Grillgeräten ist ein Handfeuerlöschgerät Kat. F und eine Löschdecke, 1.80 m x 1.20 m pro betriebenem Gerät bereit zu stellen. Die Verwendung von Einwegbechern ist nicht gestattet. Auf sämtlichen Getränkegebinden ist eine Depotgebühr von mindestens Fr. 2.00 zu erheben.
Oeffentliche Marktdetails
Start
19.08.2026
Ende
19.08.2026
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Alkoholische Getränke und Spirituosen sind nicht gestattet. Beim Einsatz von Flüssiggas-Geräten aller Art sind die entsprechenden Vorgaben des Arbeitskreises LPG einzuhalten (Vignette, Prüfbericht und Checkliste Veranstaltungen). Können die erwähnten Dokumente nicht vorgewiesen werden, wird die Benutzung verboten. Im Bereiche von Koch- und Grillgeräten ist ein Handfeuerlöschgerät Kat. F und eine Löschdecke, 1.80 m x 1.20 m pro betriebenem Gerät bereit zu stellen. Die Verwendung von Einwegbechern ist nicht gestattet. Auf sämtlichen Getränkegebinden ist eine Depotgebühr von mindestens Fr. 2.00 zu erheben.
Öffentliche Website-URL
https://www.aarau.chKarte
Warenmarkt
Graben, Holzmarkt und Graben, 5000, Aarau, Switzerland
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