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Schweizerischer Marktverband
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Abteilung Sicherheit/Gewerbepolizei

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Warenmarkt

Alkoholische Getränke und Spirituosen sind nicht gestattet. Beim Einsatz von Flüssiggas-Geräten aller Art sind die entsprechenden Vorgaben des Arbeitskreises LPG einzuhalten (Vignette, Prüfbericht und Checkliste Veranstaltungen). Können die erwähnten Dokumente nicht vorgewiesen werden, wird die Benutzung verboten. Im Bereiche von Koch- und Grillgeräten ist ein Handfeuerlöschgerät Kat. F und eine Löschdecke, 1.80 m x 1.20 m pro betriebenem Gerät bereit zu stellen. Die Verwendung von Einwegbechern ist nicht gestattet. Auf sämtlichen Getränkegebinden ist eine Depotgebühr von mindestens Fr. 2.00 zu erheben.

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